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Mai 2017
• Beschluss über Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der Wasserqualität • Themenserie Mycotoxine: Patulin • Themenserie Umweltkontaminanten: PCB • Zukunftstag bei der GBA Laborgruppe
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Liebe Leserinnen & Leser,welche neusten Entwicklungen gibt es im Laborumfeld? Neben den Gesetzesentwürfen zur Verbesserung der Wasserqualität in Niedersachsen halten wir weitere aktuelle und spannende Lebensmittel- und Umweltthemen für Sie bereit.
Viel Spaß beim Lesen! Ihre GBA Laborgruppe |
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Niedersachsen beschließt Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der Wasserqualitätvon Mareen Lehmann, GBA Laborgruppe
Die Landesregierung Niedersachen hat am 09.05.2017 beschlossen, neue Gesetzesentwürfe mit dem Ziel die Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie den Erhalt der Artenvielfalt in den Landtag einzubringen. Mit den Novellen zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetzes (NAGBNatSchG) sollen Bausteine für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Naturschutzstrategie des Landes gebildet werden.[1]
So sollen Gewässerschutzstreifen verhindern, dass sich die Beschaffenheit der Gewässer weiter verschlechtert. Derzeit sind mehr als 95 % aller Oberflächengewässer in keinem guten Zustand. Auf mehr als der Hälfte der Landesfläche befindet sich zu viel Nitrat im Grundwasser. Durch die verfügte Abweichung von den bundeseinheitlich geltenden Abstandsregelungen der Vorgängerregierung hatte sich die Lage der Wasserqualität der Flüsse und Bäche weiter verschärft. Für Regionen mit teilweise eng liegenden Entwässerungsgräben (z. B. Wesermarsch) wird es Ausnahmeregelungen geben.[2]
Die Gewässerschutzstreifen sollen an allen Gewässern eine Breite von 5 Metern haben. Für Nährstoffe soll künftig allein das kürzlich auf Bundesebene novellierte Fachrecht gelten. Hier sind vier Meter Abstand vorgeschrieben, auf hängigem Gelände fünf Meter. Bei Verwendung von Geräten, die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen, können die Abstände reduziert werden. Auf mindestens einem Meter Abstand zum Gewässer soll ein Grünstreifen vorgehalten werden, der in jedem Fall unbehandelt bleibt. Auf den ursprünglich verfolgten Ansatz, die Ausbringung von Nährstoffen auf dem Schutzstreifen generell zu verbieten, wurde zugunsten der Anwendung des neuen Fachrechts verzichtet. Die Wasserbehörde kann im Gewässerrandstreifen zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verminderung von Stoffeinträgen anordnen oder Ausnahmen zulassen.[1]
Durch Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) werden die Vorschriften zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gestärkt. Für die Verwaltungspraxis der Wasserbehörden ist eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Gewässerschauen oder im Rahmen der Aufgaben zum Schutz von Überschwemmungsgebieten. Zudem ist zur Überprüfung eine stichprobenartige Nutzung von Geoinformationssystemen vorgesehen. Die Auflagen zum Dünge- und Pflanzenschutzrecht werden durch die neu strukturierte Düngebehörde kontrolliert. Verstöße können nach dem neuen Fachrecht zudem deutlich teurer werden als bislang. Betriebskontrollen in Gebieten mit hohen Nitratwerten werden fortgesetzt. Unklar bleibt, ob mit dem neuen Düngerecht das laufende Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Gegebenenfalls müssen weitere gesetzliche Maßnahmen vorgesehen werden.[1]
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen der Umwelt- oder Lebensmittelanalytik haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei der GBA Laborgruppe oder
GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH Herrn Ralf Murzen Tel.: +49 (0)4101 / 79 46-0 pinneberg@gba-group.de
Literatur: [1] www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kabinett-beschliet-gesetzentwuerfe-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-wasser--und-naturschutzrechts-153751.html, Stand 10.05.2017 [2] www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen_im_fokus/das-niedersaechsische-wassergesetz-nwg-151666.html, Stand 10.05.2017 |
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Themenserie Mykotoxine: Patulinvon Julia Bartels, GBA Laborgruppe
Patulin ist ein sekundäres Stoffwechselprodukt, welches in der Natur von verschiedenen Lagerpilzarten der Gattung Penicillium, Aspergillus und Byssochlamis produziert wird. Zu den bedeutendsten Patulinproduzenten gehört das Penicillium expansum. Patulin kann in unterschiedlichen pflanzlichen Lebensmitteln wie Früchten, Gemüse und Getreide auftreten. Die Haupteintragsquelle für den Menschen stellt jedoch angefaultes Kernobst, insbesondere Äpfel und Apfelerzeugnisse, dar. Eine Untersuchung von angeschimmelten und braunfaulen Äpfeln ergab, dass ca. 40 % dieser Äpfel Patulin enthielten. In den befallenen Stellen konnten Patulin-Gehalte in Höhe von insgesamt 80 mg/kg nachgewiesen werden. Das kann wiederum dazu führen, dass bereits geringe Mengen kontaminierter Äpfel ausreichen, um zum Beispiel eine große Apfelsaftmenge derart mit Patulin zu verunreinigen, dass der Höchstgehalt für Fruchtsäfte von 50 µg/kg überschritten werden kann. Diese Kontamination lässt sich verhindern, indem die befallenen Stellen großflächig herausgeschnitten werden. Bei der Untersuchung von angefaulten Äpfeln konnte festgestellt werden, dass Patulin nicht aus der Befallsstelle in das gesunde Obstgewebe diffundiert und in einem Abstand von mehr als 2 cm von der Befallsstelle kein weiteres Toxin nachweisbar ist. Diese Besonderheit gilt aber nur für Äpfel jedoch nicht für andere Obstsorten, weil bei diesen eine Diffusion in das gesunde Obstgewebe stattfinden kann.[1,2]
Eine weitere interessante Eigenschaft von Patulin ist seine antibiotische Wirkung. Ein therapeutischer Einsatz ist jedoch nicht möglich, da Patulin ebenfalls toxikologische Wirkungen aufweist. Es ist als genotoxisch, aber nicht als krebserregend, eingestuft, gilt als Nervengift und kann zu Übelkeit, Erbrechen, Verdauungsstörungen und Magenschleimhautentzündungen führen. Dennoch wird die gesundheitliche Belastung der europäischen Bevölkerung im Vergleich zu anderen Mykotoxinen eher als gering betrachtet. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Union (SCF) hat im Jahr 2000 bis auf weiteres einer maximalen tolerierbaren täglichen Aufnahme (PMTDI) von 0,4 µg/kg zugestimmt. Es wurde geschaut, wie stark dieser Wert ausgelastet wird. Hierfür wurden die mittleren Verzehrsmengen von ausgewählten Bevölkerungsgruppen herangezogen. Aus der Berechnung ging hervor, dass der höchste Wert (vielverzehrende Mädchen im Alter von 4 bis 6 Jahren) mit 0,066 µg/kg deutlich unter dem PMTDI lag. Auch bei der italienischen Bevölkerung, die relativ viel frisches Obst und Gemüse verzehrt, wurde ein Wert von nur 0,14 µg/kg ermittelt.[1]
Trotz der geringen Ausschöpfung des PMTDI wurden für Patulin in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 maximal zulässige Höchstgehalte festgelegt.[3] Zusätzlich hat die Europäische Kommission für Unternehmen aus der apfelverarbeitenden Industrie Empfehlungen zur Vorbeugung und Minimierung des Patulineintrages in Apfelsaft und Apfelsaftzutaten in anderen Getränken konzipiert, wobei hier betont wird, dass für die Minimierung des Patulineintrages das Aussortieren von angefaulten Äpfeln aus dem Produktionsprozess von großer Bedeutung ist.[4]
Die GBA Laborgruppe hat die Analytik von Patulin bereits seit Jahren im Portfolio der Untersuchungsmethoden etabliert. Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei der GBA Laborgruppe oder
GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH Frau Anika Prause Tel.: +49 (0)40 797172-0 service@gba-group.de
Literatur: [1] www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/schimmelpilzgifte/patulin/index.htm, Stand 08.05.2017 [2] www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=12&ID=1586, Stand 08.05.2017 [3] www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R1881:20100701:DE:PDF, Stand 10.04.2017 [4] www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0598&from=DE, Stand 08.05.2017 |
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Themenserie Umweltkontaminanten: Polychlorierte Biphenyle (PCB)von Dr. Sven Steinhauer, GBA Laborgruppe
Polychlorierte Biphenyle (PCB) stehen für eine Gruppe von 209 Verbindungen, bestehend aus einem Biphenyl-Grundgerüst mit einem bis zehn Chloratomen, die die entsprechenden Wasserstoffatome substituieren.
Die daraus abzuleitenden IUPAC Namen ähneln sich so sehr, dass in den 1980er Jahren die PCB-Nomenklatur von K. Ballschmiter und M. Zell systematisch durchnummeriert wurden, um deren Zuordnung zu erleichtern. PCB wurden Ende des 19. Jahrhunderts zum ersten mal synthetisiert und ab ca. 1930 großtechnisch hergestellt. Es dauerte jedoch bis in die 1960er Jahre das toxische Gefahrenpotential dieser Stoffgruppe vollständig zu erkennen. Nicht eine akute, sondern die chronische Toxizität, die schon durch kontinuierliche Aufnahme kleinster Mengen auftreten kann, waren die Ursache dafür. PCB reichern sich im Fettgewebe des Körpers an und können somit auch in der Nahrungskette bioakkumulieren. In neueren Untersuchungen wird zusätzlich zwischen dioxinähnlichen und nicht-dioxinähnlichen PCB differenziert. Bei den dioxinähnlichen PCB liegen dabei die beiden Benzolringe wie bei Dioxinen in einer Ebene, woraus ein ähnliches Wirkungsspektrum resultiert.[1]
Seit 1972 wurde die Herstellung eingeschränkt und PCB nur noch in geschlossenen Systemen verwendet (s.u.). Im Jahre 1983 wurde die Produktion in Deutschland eingestellt und 1989 die Verwendung von PCB in Deutschland mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten (frühere PCB-Verbotsverordnung, heute Gefahrstoffverordnung bzw. Chemikalien-Verbotsverordnung). Die Verwendung PCB-haltiger Kondensatoren wurde im Jahr 2000 untersagt und bis zum 31.12.2010 mussten PCB und PCB-haltige Geräte bis auf geringfügige Ausnahmen beseitigt werden (ChemVerbotsV, Abschnitt 13 des Anhanges zu §1). Die unteren Punkte zeigen die früheren Anwendungsbereiche von PCB in Deutschland – gegliedert nach offenen und geschlossenen Systemen.
Anwendung in offenen Systemen (29 %): • Schmierstoffe, Zusatzstoffe als Flammschutzmittel oder Weichmacher für Lacke, Farben, Kunststoffe, Kitte und Wachse • Schneid- und Bohröle in der Metallbearbeitung, Öle in Gasturbinen und Vakuumpumpen • Feuerhemmendes Imprägniermittel in der Elektroindustrie • Flammschutzanstrich (Chlor-Kautschuk-Lack) von Holzfaserplatten • Baumaterialien mit Silikon für Dehnfugen, Schalöle, in der Landwirtschaft als Träger für Insektizide und Pestizide
Anwendung in geschlossenen Systemen (71 %): • Hydraulische Flüssigkeit für Hubwerkzeuge, Hochdruckpumpen und automatische Getriebe im Untertagebau • Dielektrikum in Kondensatoren, Isolier- und Kühlflüssigkeit in Transformatoren
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden weltweit etwa 1,5 Millionen Tonnen produziert, die sich aufgrund der Anwendung und der Haltbarkeit ubiquitär verteilt hatten. Es wird zwischen zwei Emissionswegen in die Umwelt unterschieden. Zum einen emittieren PCB aus offenen Anwendungen über die Luft. Aus geschlossenen Anwendungen konnten PCB nur durch Öffnen des geschlossenen System erfolgen. Die Emissionen von PCB konnten seit dem Verbot der Anwendung um rund 86 Prozent verringert werden.[2]
Da PCB jedoch als langlebige Schadstoffe eingestuft wurden, die sich in der Umwelt sowie in Mensch und Tier anreichern, zählen sie zu den POPs (persistent organic pollutants) und wurden durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten. Die Konvention trat 2004 in Kraft. Sie verbietet die Herstellung von PCB und schreibt die Vernichtung von PCB-haltigen Substanzen bis 2028 vor. Die europäische Verordnung 850/2004 hat diese Grundforderung übernommen und die Formulierung „auf andere Weise umweltgerecht zu entsorgen“ präzisiert.[3]
In Deutschland kommen derzeit vor allem folgende Verfahren zur Entsorgung PCB-haltiger Abfälle in Betracht: • Untertägige Ablagerung (Untertagedeponie) • Obertägige Ablagerung • Thermische Behandlung (Sonderabfallverbrennungsanlagen)
Vor der Entsorgung ist jedoch die Bestimmung der PCB notwendig, welche in gasförmiger, flüssiger oder fester Matrix vorliegen können. Für die Belastung von Bodenmaterial kann die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) herangezogen werden.[4] Hier werden die 6 PCB-Kongenere PCB -28, -52, -101, -138, -153, -180 zur Bestimmung der PCB-Belastung definiert. Zusätzlich kann die Einstufung in Zuordnungswerte nach den technischen Regeln Boden der LAGA M 20 oder der Deponieverordnung vorgenommen werden.[5] Bei der Einstufung in eine Deponieklasse wird PCB -118 ebenfalls mit berücksichtigt, also insgesamt 7 PCB-Kongenere.[6]
Die GBA Laborgruppe hat die Untersuchung von PCB sowohl in Feststoffen, im Wasser als auch in Biota und der Luft seit Jahren etabliert. Die Liste der in den verschiedenen Geschäftsbereichen Umwelt, Lebensmittel, Pharma und Bedarfsgegenstände untersuchten Analyten wird entsprechend der neuesten und stets wachsenden Anforderungen ständig aktualisiert und erweitert, um für Sie als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH Herrn Jens Sörensen Tel.: +49 (0)4101 / 79 46-0 eMail: pinneberg@gba-group.de
Literatur: [1] www.vis.bayern.de/produktsicherheit/technik_chemie_basis/ gefahrstoffe/pcb.htm, Stand 11.05.2017 [2] www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/ 170210_uba_hg_dioxine_bf.pdf, Stand 11.05.2017 [3] www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien-in-der-umwelt/belastung-der-umwelt-durch-schadstoffe/pops-vorkommen-in-der-umwelt#textpart-3, Stand 11.05.2017 [4] www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbodschv/gesamt.pdf, Stand 11.05.2017 [5] www.ngs-mbh.de/bin/pdfs/Zuordnungswerte.pdf, am 13.04.2017, Stand 11.05.2017 [6] www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/depv_2009/gesamt.pdf, Stand 11.05.2017 |
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Zukunftstag bei der GBA Laborgruppevon Sabine Nest, GBA Laborgruppe
Am 27.04.2017 war es wieder so weit „Zukunftstag bei der GBA Laborgruppe“! Unsere Ausbildungsleiterin Frau Mailin Dorn begrüßte in Hamburg 17 Schülerinnen und Schüler verschiedener Altersstufen in den Räumlichkeiten der GBA Laborgruppe. Nach einem Kennenlernen untereinander, der Vorstellung der einzelnen Abteilungen sowie dem dazugehörigen Analysenspektrum, folgte mit voller Erwartung der spannendste Teil: die Schülerinnen und Schüler durften nun selbst aktiv werden und analysieren. Gestartet wurde mit einer Müsliprobe. Aufgabe war es, die Zusammensetzung zu bestimmen (den Fruchtanteil, den Schokoladenanteil etc.). Als zweite Aufgabe stand die Bestimmung der Wasserhärte mit eigens mitgebrachten Wasserproben an. Abgerundet wurde der Tag mit einem Quiz, hier konnte man mit dem Erlernten tolle Preise gewinnen.
Es war für die GBA Laborgruppe wieder einmal eine schöne Erfahrung, dieses große Interesse an unserer Arbeit schon beim Nachwuchs zu erkennen. Deshalb bieten wir auch 2018 im Rahmen des Zukunftstages wieder freie Plätze für einen „Einblick in den Laboralltag“ an. |
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